Geboren wurde Heinrich Günnewig am 10. Februar 1898 in Bochum. Er war katholisch, trat jedoch 1941 aus der Kirche aus. Er war verheiratet mit Elfriede geb. Löffler, aus der Ehe sind sechs Kinder hervorgegangen. Nach dem Gymnasialbesuch in Bochum mit Kriegsreifeprüfung zog er am 17. November 1916 in den Ersten Weltkrieg. Nach seiner Rückkehr am 08. Januar 1919 nahm er ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften sowie der Volkswirtschaftslehre in Münster und Halle an der Saale auf. Am 04. Juli 1921 legte er die Erste Juristische Staatsprüfung ab. Danach war er als Gerichtsreferendar bei den preußischen Justizverwaltungen in Langendreer, Bochum und Hamm tätig. Am 07. Juli 1924 bestand er die Zweite Juristische Staatsprüfung. Nach kurzer Tätigkeit als Gerichtsassessor ließ er sich Ende 1924 als Rechtsanwalt in Bochum nieder. Ab 1932 war er auch Notar.
Mitglied der NSDAP war Günnewig seit dem 01. Dezember 1931, Ende 1932 folgte die Mitgliedschaft in der SS, in der er zuletzt den Rang eines Sturmbannführers bekleidete. Er wurde Rechtsberater und Schiedsmann des Großen Schiedshofes beim Stab des SS-Abschnitts XXV.
Am 01. März 1934 wurde Günnewig zunächst kommissarischer, am 07. Juli 1934 dann ordentlicher Oberbürgermeister von Wanne-Eickel. Über nennenswerte kommunalpolitische Praxis verfügte er nicht, was im Hinblick auf die Struktur und finanzielle Situation von Wanne-Eickel zu Bedenken beim Regierungspräsidenten Arnsberg in einem Bericht vom 29. Januar 1934 führte. Diese Bedenken wurden aber mit Bericht vom 07. Mai 1934 zerstreut. Hierin stellte der Regierungspräsident fest, dass Günnewig als überzeugtes NSDAP-Mitglied unzweifelhaft die Ziele des nationalsozialistischen Staates an führender Stelle unterstützen und fördern würde.
Seine Amtszeit endete mit Inhaftierung durch die Militärregierung am 18. April 1945. Die offizielle Entfernung aus dem Amt erfolgte am 19. Mai 1945. Am 16. November 1948 wurde Günnewig durch den Haupt-Berufungs-Entnazifizierungsausschuss in Bochum rechtskräftig als ‚Mitläufer‘ (Kategorie IV) ohne Vermögenssperre eingestuft. Günnewig wurde lediglich wegen seiner Mitgliedschaft in der SS zu einer fünfmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Die damals kursierende Vermutung, Heinrich Günnewig sei direkt an der Brandstiftung an der Wanner Synagoge im November 1938 beteiligt gewesen, konnte aber zehn Jahre nach dem Verbrechen im Prozessverlauf nicht bewiesen werden.
Am 20. November 1951 wurde er als Rechtsanwalt beim Amtsgericht und beim Landgericht Düsseldorf zugelassen.
Heinrich Günnewig starb am 7. August 1981 in Düsseldorf.
Jürgen Hagen
Siehe auch: Herner und Wanne-Eickeler Stadtoberhäupter
Quellen:
- Stadtarchiv Herne, Best. 101 – 2 – A18
Literatur:
- Lilla, Leitende Verwaltungsbeamte und Funktionsträger, Seite 166; Stadt Herne, Der Oberbürgermeister, 2 Rathäuser – 22 Oberbürgermeister, Seite 18