Helene Gotthold (Opfer des NS-Regimes)

Für ihren Glauben hingerichtet

Am Freitag, den 8. Dezember 1944, morgens um zehn Uhr, erhielt Helene Gotthold die Nachricht, auf die sie vier Monate und vier Tage in der Zelle im Gefängnis Berlin-Plötzensee gewartet hatte. Mal angstvoll, mal zuversichtlich, manchmal sicherlich auch in der Hoffnung, dass sich alles noch abwenden ließe. Aber jetzt war es ausgesprochen worden. Ihre Hinrichtung war für 11.30 Uhr angesetzt.

Die Hernerin Helene Gotthold gehörte zu den Zeugen Jehovas, die früher „Ernste Bibelforscher“ genannt wurden. Die Mitglieder der Glaubensgemeinschaft richteten ihr Leben streng nach den Lehren der Bibel aus. Ab 1933 war der Konflikt mit dem Nationalsozialismus vorprogrammiert. Die Zeugen Jehovas verweigerten den Militärdienst, den „Deutschen Gruß“ und die Mitgliedschaft in NS-Körperschaften. In Herne umfasste ihr Kreis um 1935 etwa 80 und in Wanne-Eickel etwa 25 Personen.

Die Krankenschwester Helene Gotthold, um 1930, Foto Archiv Jehovas Zeugen

Zeugen Jehovas verteilten Protest-Flugblätter

1936/37 verteilten die Zeugen Jehovas reichsweit Tausende von Protest-Flugblättern, um gegen die Verfolgung durch Gestapo und Justiz zu protestieren. Außerdem setzten sie ihre Missionierungstätigkeit beharrlich fort. Die Aktivitäten blieben nicht unbemerkt. „Dagegen sollen die Bibelforscher in vielen Bezirken unserer Stadt Bücher zur Verteilung gebracht haben. Diese Bücher und auch Schriften sollen von Frauen in Umlauf gesetzt worden sein“, registrierte die NSDAP-Ortsgruppe Herne im März 1936.

Gisela Tillmanns, die Tochter von Helene und Friedrich Gotthold, erinnerte sich an die „Briefkastenaktion“ im Frühsommer 1937: „Ich habe zusammen mit meinem Vater die Flugblätter auf der Mont-Cenis-Straße verteilt. An den Häusern gab es damals kaum Klingeln und die Haustüren waren nicht verschlossen. Wir schoben also sehr flink die Briefumschläge mit dem Flugblatt unter die Türschlitze. Als alles vorbei war, waren wir froh, dass sich nie per Zufall eine Haustür geöffnet hatte.“

Wenig Solidarität in der Gesellschaft

Das NS-Regime konnte die Zeugen Jehovas mit erbarmungsloser Härte verfolgen, da sie nur wenig Solidarität in der Gesamtgesellschaft genossen. Wurden „die Frömmler“ drangsaliert oder weggeschlossen, schauten viele Nachbarn einfach weg. Zu hunderten wurden Funktionäre und „Wiederholungstäter“ nach der Schutzhaft direkt in Konzentrationslager überstellt, wo sie mit dem lila Winkel gekennzeichnet wurden.

Illegale Zusammenkunft der Zeugen Jehovas in einem Wald in Herne, um 1934, Foto Archiv Jehovas Zeugen

Auch Helene Gotthold wurde 1937 während einer landesweiten Verhaftungswelle inhaftiert und zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Nach ihrer Entlassung 1939 nahm sie ihre Tätigkeit wieder auf. In kleinen Kreisen traf man sich zum Bibel-Studium und trotz aller Gefahren fanden Haus-zu-Haus-Missionierungen statt. Die Zeitschrift der Zeugen Jehovas („Der Wachturm“) wurde illegal verbreitet. In Flugblättern und Artikeln forderte man dazu auf, sich dem Kriegsdienst und der Arbeit in der Rüstungsindustrie zu verweigern. Als im Sommer 1943 in Oberhausen-Sterkrade eine Untergrunddruckerei der Zeugen Jehovas aufflog, brach das konspirative Netzwerk zusammen. Zusammen mit sieben weiteren Personen aus der näheren Umgebung wurden Friedrich und Helene Gotthold am 11. Februar 1944 von der Gestapo verhaftet.

Schauprozess in Potsdamvor dem Volksgerichtshof

Es folgte der Furor des NS-Regimes – in einer Phase, in der der Krieg offensichtlich schon verloren war. Im August 1944 wurde der Gruppe vor dem Volksgerichtshof in Potsdam ein unerbittlicher Schauprozess gemacht. Wegen „Wehrkraftzersetzung in Verbindung mit landesverräterischer Begünstigung des Feindes“ wurden sieben Todesurteile und zwei langjährige Haftstrafen ausgesprochen. Unter den zum Tode Verurteilten befand sich auch Helene Gotthold. Auf zerknüllten Papierröllchen im Saum ihrer Unterröcke, die von ihrer Tochter zu Hause gewaschen wurden, schickte sie aus dem Gefängnis Botschaften an ihre Familie. Sie sprach ihren Angehörigen Mut zu und deutete die Verfolgung als eine auferlegte Prüfung, in der sie ihre Glaubenstreue zu beweisen hatte. Der Widerstand war für sie somit ein Bekenntnisakt. „Ein Zurück gibt es nicht mehr. Der Tod lauert überall, dann lieber für die Gerechtigkeit sterben“, schrieb sie in einem ihren letzten Briefe.

Helene Gotthold, um 1940, Foto Archiv Zeugen Jehovas

Hinrichtung in acht Sekunden

Am 8. Dezember 1944 wurde Helene Gotthold in Berlin-Plötzensee hingerichtet. Der Vollstreckungsleiter protokollierte: „Die Verurteile, die ruhig und gefasst war, ließ sich ohne Widerstreben auf das Fallbeilgerät legen. Die Vollstreckung dauerte von der Vorführung bis zur Vollzugsmeldung 8 Sekunden.“1

Ralf Piorr

Anmerkung

  1. Erstveröffentlichung des Textes in der Herner Ausgabe der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung vom 07.12.2019.) ↩︎