Wilhelm Kiwit (Oberbürgermeister von Wanne-Eickel)

Geboren wurde Wilhelm Kiwit am 31. Juli 1883 in Oberhausen. Kiwit war katholisch und verheiratet mit Elisabeth geb. Becker, das Ehepaar hatte zwei Kinder.

Nach dem Abitur absolvierte er von 1902 bis 1905 ein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Bonn, Münster und Berlin. Das Erste Juristische Staatsexamen legte Kiwit beim Oberlandesgericht Hamm mit dem Prädikat ‚gut‘ ab. Vom 20. Juli 1905 bis zum 23. Juli 1909 war er Gerichtsreferendar beim Amtsgericht Bottrop, beim Landgericht Duisburg, bei der Staatsanwaltschaft Duisburg, bei einem Rechtsanwalt und Notar in Sterkrade, beim Amtsgericht Oberhausen und beim Oberlandesgericht Düsseldorf. 1909 legte er schließlich das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Nach kurzen Tätigkeiten als Gerichtsassessor am Amtsgericht Oberhausen und als unbesoldeter Stadtassessor in Neuss ließ Kiwit sich 1910 als Rechtsanwalt in Oberhausen nieder. Von 1916 bis 1917 war er Syndikus des Kreises Prenzlau in der Uckermark, zwischen dem 15. August 1917 und dem 30. Juni 1919 dann Beigeordneter in Osterfeld. Vom 01. Juli 1919 bis zum 25. April 1922 war Kiwit schließlich Bürgermeister der Stadt Arnsberg, bevor er als Erster Beigeordneter und Zweiter Bürgermeister in den Dienst der Stadt Münster trat. Kiwit war Mitglied der Deutschen Zentrumspartei.

Wilhelm Kiwit, Repro Stadtarchiv Herne
Wilhelm Kiwit, Repro Stadtarchiv Herne

Am 29. Dezember 1926 wurde Kiwit der erste Oberbürgermeister der am 01. April 1926 gegründeten Stadt Wanne-Eickel. Vor seiner Amtsübernahme hatte der ehemalige Amtmann von Wanne, Friedrich Weiberg, die Funktion des Bürgermeisters kommissarisch wahrgenommen.

Kiwit war eine tragische Gestalt unter den Stadtoberhäuptern in der Wanne-Eickeler Geschichte: Als ihn die parteipolitisch zersplitterte Stadtverordnetenversammlung am 17. September 1926 wählte, gab es bereits Tumulte im Stadtparlament. 1933 entfernten die Nationalsozialisten Kiwit mit den lapidaren Worten ‚Sie brauchen nicht mehr zum Dienst erscheinen‘ aus dem Amt. Offiziell endete seine Zeit als Oberbürgermeister von Wanne-Eickel am 31. Dezember 1933 – seine Versetzung in den Ruhestand erfolgte mit Verfügung vom 21. September 1933.

Obwohl Wilhelm Kiwit als politisch missliebig galt, wurde er am 19. September 1934 zum Stadtkämmerer von Köln berufen, am 31. Mai 1936 allerdings nach § 6 des ‚Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums‘ erneut entlassen. Er arbeitete im Anschluss als Verwaltungsrechtsrat und verfasste in dieser Funktion u. a. eine Denkschrift zur Erweiterung des Kölner Stadtgebietes.

Zwischen dem 15. April und dem 30. September 1945 war Kiwit Zweiter Bürgermeister und zugleich Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer der Stadt Bocholt. Danach war er bis zum 18. Februar 1946 Bürgermeister, anschließend Stadtdirektor in Ahlen. Zum 31. Juli 1951 trat er in den Ruhestand, war allerdings weiter als Rechtsanwalt tätig.

Wilhelm Kiwit starb am 07. Dezember 1959 in Münster.

Jürgen Hagen

Siehe auch: Herner und Wanne-Eickeler Stadtoberhäupter

Werke:

Die Notwendigkeit einer höheren Aufwertung durch die Sparkassen. Denkschrift, Wanne-Eickel 1930; Das Recht des Altsparers: Kritische Betrachtungen über das Unrecht und die Ungesetzlichkeit der Bestimmungen über die Bildung eines Sparkassenausgleichsstockes. Wie wahrt der Altsparer seine auf Grund einer Individualaufwertung der Sparkassen sich ergebenden Rechte, Wanne-Eickel 1932;  Die Ursache der Finanznot. Ein charakteristischer Einzelfall, in: Der Städtetag 27 (1933), Nr. 1 vom 07.01.1933; Die Stadt Köln als wirtschaftlicher und kultureller Mittelpunkt eines Raumes. Die Notwendigkeit der Erweiterung des Stadtgebietes von Köln, Köln 1939

Quellen:

Stadtarchiv Herne, Best. 101 – 2 – A16.

Literatur:

Lilla, Leitende Verwaltungsbeamte und Funktionsträger, Seite 191; Stadt Herne, Der Oberbürgermeister, 2 Rathäuser – 22 Oberbürgermeister, Seite 18.