Verhaftung des Wanner Amtmannes Friedrich Weiberg und des Polizeichefs Porath

1923: Französische Besetzung des Ruhrgebietes, Geschäfte schließen aus Protest für einen Tag

„Wegen Verweigerung französischer Befehle: drei Jahre Gefängnis und fünf Millionen Mark Geldstrafe“, lautete das Urteil des französischen Kriegsgerichtes im März 1923 gegen den damaligen Amtmann der Gemeinde Wanne, Friedrich Weiberg. Es war die Zeit des Ruhrkampfes, als Frankreich mit seinen Truppen das Ruhrgebiet besetzte, um sich über die Beschlagnahme von Kohle und Koks schadlos für die nicht geleisteten Wiedergutmachungszahlungen zu halten, die Deutschland nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg an den „Erzfeind Frankreich“ leisten musste.

Nach der Besetzung des Ruhrgebietes am 11. Januar 1923 sicherten französische Truppen die Verkehrswege. Und das mit gutem Grund: Kurz nach der Besetzung kam es zu mehrfachen Widerstandsaktionen gegen den Abtransport der Kohle. Auch auf der Eisenbahnstrecke zwischen dem Wanner Bahnhof und der dem Bahnhof Zoo in Gelsenkirchen ließen Widerstandskämpfer Kohlenzüge entgleisen.

Bereits Anfang Februar weigerte sich der Wanner Amtmann, den Zechen die Anweisung zu geben, an das französische Militär die Kohlenvorräte auszuliefern. Nicht nur mit dieser Handlung machte sich Friedrich Weiberg beim Ortskommandanten unbeliebt.

Friedrich Weiberg, Amtmann von Wanne, Foto Norbert Kozicki
Friedrich Weiberg, Amtmann von Wanne, Foto Stadtarchiv Herne

In einem Gespräch mit dem Kaufmann Bröldik von der Dorstener Straße erklärte Hauptmann Damas bereits am 12.Februar 1923, „dass der Wanner Bürgermeister eingesperrt wird, falls keine Kohlen geliefert werden“.

Fünf Tage später kam es im Lokal „Stadtkaffee“ an der heutigen Hauptstraße zu einem Zwischenfall. Der Kaufmann Stöter-Tillmann verweigerte drei französischen Offizieren die Bewirtung. Einer der Offiziere holte Verstärkung. Die Franzosen ließen das Lokal räumen und bauten vor dem Haus Maschinengewehre auf. Friedrich Weiberg richtete daraufhin ein geharnischtes Protestschreiben an den Ortskomandanten: „Indem ich gegen ein solches Verfahren einer völlig friedliebenden Bürgerschaft gegenüber energisch Einspruch erhebe, mache ich darauf aufmerksam, dass – abgesehen von dem Eingriff in das Privatrecht des Eigentümers des gewaltsam geräumten Lokals – die öffentliche Ruhe, Sicherheit und Ordnung durch ein solches Verhalten der Truppen in Gefahr gebracht werden kann, deren Folgen nicht abzusehen sind.“

In dieser gespannten Atmosphäre versagte der Amtmann den Franzosen jegliche Unterstützung bei der Beschlagnahmung von Kohle und Koks. Am 5. März 1923 gegen 10 Uhr fuhren ein Personenauto und drei Lastwagen mit Militär vor dem Rathaus vor, das sofort umstellt wurde. Zuerst wurde der Wanner Polizeichef Porath verhaftet, der gerade von einem Dienstgang ins Rathaus zurückkehrte. Über 20 Soldaten besetzten alle Zugänge und Treppen, dann nahmen sie Friedrich Weiberg in seinem Amtszimmer fest. Am Nachmittag protestierte die Amtsversammlung und der Beamtenausschuss gegen das Vorgehen des Militärs, das nach Augenzeugenberichten nur fünf Minuten gedauert hatte und von zehn Offizieren und 100 Mann ausgeführt worden war. „Die Amtsversammlung erhebt flammenden Protest gegen die den beiden Beamten angetane Gewalt. Die Bevölkerung der Gemeinden Wanne und Röhlinghausen steht hinter ihren beiden Beamten und verurteilt das Vorgehen gegen sie auf das Schärfste.“

Aus Protest blieben die Wanner Geschäfte für einen Tag geschlossen. Wegen Beleidigung französischer Gendarmen verurteilte das Militärgericht in Recklinghausen Polizeiinspektor Porath zu einem Monat Gefängnis. Nach seiner Haft durfte er seinen Dienst wieder aufnehmen, um am 2. Mai 1923 erneut verhaftet zu werden. Porath kehrte erst am 1.Dezember 1923 wieder nach Wanne zurück, nachdem die deutschen Zentralbehörden auf höchster Ebene mit der französischen Regierung verhandelten.

Norbert Kozicki

Dieser Text wurde 1993 erstveröffentlicht.