Regenkamp

Regenkamp ist eine alte Gewannbezeichnung in der Gemarkung Herne, Flur IV, genannt Altenhöfe.

Früher war der Regenkamp Gemeinheitsland, das 1775 unter den dort Hütungsberechtigten aufgeteilt wurde. Es bestand aus Knuwen, Rothebruch (Rottbruch = „Rottbruchstraße“), Regenkamp und den Hohen Eicken (= „Hoheneickstraße“). Diese Teilung führte allerdings zwischen den Interessenten zu heftigen Rechtsstreitigkeiten, die sich bis 1781 hinzogen und erst durch einen von Friedrich dem Großen gezeichneten Erlass entschieden wurden.

Ein Kotten „Regenkamp“ im Kirchspiel Herne, der zum Stift Stoppenberg gehörte, wird 1534 erstmals urkundlich erwähnt. Im Türkensteuerregister von 1598 wird in Herne der „Kotter Regenkamp“ und im Feuerstättenverzeichnis des Amtes Bochum (1664) in der „Baurerschaft Herne“ unter dem Grundherrn Gysenberg ein „Pfächtiger Coerdt uf dem Regenkamp, ein Kotter, eine Feuerstette“ genannt.

Jürgen Hagen

Quellen:

  • Stadtarchiv Herne, Bestand Urkunden, Rescriptum vom 12. Juli 1781
  • Herne – von Ackerstraße bis Zur-Nieden-Straße, Stadtgeschichte im Spiegel der Straßennamen, bearbeitet von Manfred Hildebrandt, Ralf Frensel, Jeannette Bodeux, Franz Heiserholt, Veröffentlichungen des Stadtarchivs Herne, Band 1, Herne 1997, Seite 518, Regenkamp