Der „Generalstreik“ von Herne

Streik aller Arbeiterinnen und Arbeiter der städtischen Betriebe in Herne im Oktober 1919

Nach der Novemberrevolution von 1918 als das Kaiserliche Deutschland den Ersten Weltkrieg verloren hatte, entstanden in der Arbeiterbewegung große gewerkschaftliche Bewegungen für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen (z. B. Einführung des Tarifurlaubs), für die Verkürzung der Arbeitszeit (z. B. der Sechsstundenschicht im Bergbau) und für eine wesentliche bessere tariflich abgesicherte Bezahlung sowie für die Sozialisierung der Industrie. In der Geschichtsschreibung gibt es lange Ausführungen über die Berufsgruppen der Berg- und Metallarbeiter und ihrer gewerkschaftlichen und politischen Kämpfe. Aber auch im öffentlichen Dienst setzte nach der Novemberrevolution eine breite Bewegung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ein. In den städtischen Betrieben kam es landesweit zu sogenannten „Wilden Streiks“ ohne die Unterstützung der jeweiligen Gewerkschaften und Arbeiterverbände. Auch das Thema der Sozialisierung der Gas- und Elektrizitätsversorgung stand auf der Tagesordnung der Gemeindearbeiter. Ein randständiges Thema bildete dabei das betriebliche Umgehen von Vorgesetzten und Belegschaft, die aus ihrer Perspektive vor dem Hintergrund der Sozialisierungsfrage die Betriebe als „ihre Betriebe“ betrachtete. In diesem Zusammenhang ist die Entstehung des „Generalstreiks von Herne“1 zu sehen. 

‚Die Gewerkschaft‘, Ausgabe 45, 1919, Repro Norbert Kozicki

Am ersten Jahrestag der Novemberrevolution von 1918 meldete am 9. November 1919 die Gewerkschaftszeitung „Die Gewerkschaft – Organ des Verbandes der Gemeinde- und Staatsarbeiter“ folgende Nachricht. Dieser Verband, einer der Vorläufer der ehemaligen Gewerkschaft ÖTV und jetzigen Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft verdi, hatte am 1. Oktober 1919 deutschlandweit fast 250.000 Mitglieder und gehörte zu den größten Gewerkschaften zu Beginn der Weimarer Republik. Dazu kann man feststellen, dass sich die Anzahl der Mitglieder seit dem Jahresbeginn 1919 mehr als verdreifacht hatte.

„Herne. Am 11.Oktober traten alle Arbeiter und Arbeiterinnen der städtischen Betriebe in den Streik. Es handelte sich nicht um Lohnforderungen noch um Streitigkeiten, welche auf die Bestimmungen des Lohntarifes Bezug hatten. Die Ursache war vielmehr in dem Verhalten der Betriebsleitung der Gas- und Elektrizitätswerke zu suchen. Diese konnte sich offenbar mit den Rechten der Arbeiterausschüsse nicht abfinden. So war von dieser Betriebsleitung z. B. schon der Obmann der Straßenbahngesellschaft entlassen und zwar ohne Grund, denn diesem Mann mußten für 9 Wochen Lohn gezahlt werden. Desgleichen wurde unser 2. Vorsitzender entlassen, oder besser gesagt: er ist gegangen worden unter Vorauszahlung von 4 Wochen Lohn. Er war der Obmann des Ausschusses für die Gas- und Elektrizitätswerke und man wollte ihn unter allen Umständen los werden, denn er war den Herren unbequem geworden. “2 Die zentrale Rolle bei diesem Konflikt spielte der Meister Henrich als Dienstvorgesetzter. Die Mitglieder des Arbeiterausschusses erfuhren, dass er systematisch Material zur Belastung des Arbeiterausschusses sammelte. Arbeitern gegenüber soll er sich damit gebrüstet haben, dass er jede Menge Informationen über pflichtwidrige Vorgänge des Arbeiterausschusses gesammelt habe.  Die Arbeiterschaft der Gas- und Elektrizitätswerke war der festen Überzeugung, dass der Meister H. schwarze Listen führe. Die Einsichtnahme in diese Listen wurde den Mitgliedern des Arbeiterausschuss verwehrt. Dadurch wurde der Verdacht der Arbeiter nur verstärkt.

Die Mitglieder des Arbeiterausschusses verlangten nun die Herausgabe dieser vermeintlichen schwarzen Listen, worauf der Meister Henrich erwiderte, dass er sie eher vernichten als herausgeben würde. Im Büro des Meisters kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung, in deren Verlauf der Meister Henrich geäußert haben soll, dass sich die Ausschussmitglieder die Listen gegen seinen Willen aneignen sollten, was dann auch gewaltsam passierte.

‚Zum Jahrestag der Revolution‘, Repro Norbert Kozicki

Die vermeintliche schwarze Liste stellte sich als das persönliche Tagebuch heraus, in dem jeder kleine Vorgang im Betrieb minutiös aufgelistet war. Die Arbeiter der Gas- und Elektrizitätswerke interpretierten dieses Tagebuch so, dass der Meister Henrich Informationen sammelte, um den Arbeiterausschuss zu stürzen. Selbst über den Herner Vorsitzenden des Verbandes der Gemeinde- und Staatsarbeiter hatte er sich Notizen gemacht, obwohl dieser gar nicht in dem Betrieb beschäftigt war. Nach der gewaltsamen Aneignung des Notizbuches des Meisters wurden die Mitglieder des Arbeiterausschusses von der Stadtverwaltung fristlos entlassen. Der Gewerkschaftsvorsitzende, der bei diesen Ereignissen anwesend war, wurde vom Oberbürgermeister persönlich fristlos gekündigt.

Als Antwort auf diese sofortigen Entlassungen traten alle Arbeiterinnen und Arbeiter in den Streik. Am Freitag, den 10.Oktober 1919, fand am Abend eine Vollversammlung der städtischen Arbeiterinnen und Arbeiter im Saal des Wirtes Kampmeier statt. Dort wurde beschlossen, ab Samstag, dem 11. Oktober 1919 unverzüglich in den Streik einzutreten. Am gleichen Tag berichtete bereits die Herner Tagespresse über den Streikbeschluss. Der Herner Anzeiger informierte die Öffentlichkeit, dass der Anlass zum Streik in der Weigerung der Stadtverwaltung zu suchen ist, den Installationsmeister Henrich zu entlassen, der „sich angeblich bei einem Teil der städtischen Arbeiter missliebig gemacht hat“. Ein in der Kampmeierschen Versammlung anwesender Stadtverordneter der SPD versuchte vergeblich, den Streikbeschluss zu verhindern bzw. zu verschieben, um weitere Verhandlungen mit der Stadtverwaltung zu ermöglichen.

Bereits am Samstagmorgen lasen die Herner im Anzeiger die Stellungnahme der Stadtverwaltung zu diesen Vorgängen:

„Der Arbeiterausschuss des städtischen Gas- und Elektrizitätswerkes hat in Gemeinschaft mit dem hiesigen Vertreter des Gemeinde- und Staatsarbeiterverbandes, dem städtischen Maurer Michelchen, wiederholt darauf hingearbeitet, den ihnen missliebigen Installationsmeister Henrich des städtischen Gaswerkes aus seiner Stellung zu bringen. Zu diesem Zweck sind verschiedene Anklagen gegen den Meister erhoben worden, die jedoch alle von einer hierzu ausdrücklich eingesetzten Kommission, welche in der Mehrheit aus Vertretern der Linksparteien (Mehrheitssozialisten und Unabhängigen) bestand, untersucht worden sind und ihre amtliche Regelung gefunden haben. Die obengenannten Arbeiter glaubten, mit dieser Regelung nicht zu ihrem Recht gekommen zu sein. Unter dem Vorwand, der Installationsmeister Henrich führe schwarze Listen über seine Leute, begaben sich der Maurer Michelsen, der Installateur Grüntges, der Monteur Albersmeier und der Laternenwächter Löns gestern früh nach Beginn der Arbeitszeit in das Dienstzimmer des Installationsmeisters Henrich und forderten denselben auf, ihnen sein Notizbuch, welches sie als schwarze Liste bezeichneten, auszuhändigen. Der Meister, der allein in seinem Büro war, wurde in verletzender Weise angeredet und mit Gewalt verhindert, telefonisch Zeugen herbeizurufen. Als er sich weigerte, seine privaten Niederschriften herauszugeben, wandten sie kurzerhand Gewalt an, indem sie ihn beiseitestießen. Sie erbrachen das Schreibtischfach mit Hammer und Meißel und entnahmen sich die vermeintliche schwarze Liste.“

Die Stadtverwaltung erstattete Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Neben der Information, dass es bei den städtischen Betrieben zu „Arbeitsstörungen“ kommen werde, plazierte die Stadtverwaltung die Meldung, dass den entlassenen Arbeitern ihre Wiedereinstellung auf ihrer bisherigen Arbeitsstelle in Aussicht gestellt worden ist. „Wenn das bei der Staatsanwaltschaft eingeleitete Verfahren ihr Vorgehen als berechtigt erklärt, steht zu erwarten, daß die städtische Arbeiterschaft auch weiterhin ihrer Arbeit ruhig nachgehen wird. Letztere Hoffnung der Stadtverwaltung ist durch den inzwischen ausgebrochenen Generalstreik hinfällig geworden“3

‚Proletarier! Brüder!‘, Repro Norbert Kozicki

Und die Stadtverwaltung führte in der Tagespresse weiter aus: „Die Bürgerschaft, die bei diesem Streik erheblich interessiert ist, betrachtet es als selbstverständlich, daß seitens der verantwortlichen Stellen alles geschehen ist, um den Streik zu vermeiden. Von den städtischen Arbeitern, mit denen noch vor kurzem ein neuer Lohntarif vereinbart worden ist, darf aber ebenfalls wohl erwartet werden, daß sie die Dinge nicht auf die Spitze treiben und schroff auf ihrem Standpunkte beharren. Wenn seitens der Leitung der städtischen Betriebe oder seitens eines Beamten Fehler gemacht worden sind, so gibt es zu deren Abstellung andere Mittel, als einfach über den Kopf der Organisationen hinweg in einen wilden Streik einzutreten und dadurch Forderungen zu erpressen. Einen derartigen Terrorismus darf und wird sich die Stadt nicht gefallen lassen. Wir hoffen aber, daß es bei beiderseitigem Entgegenkommen gelingen wird, noch im Laufe des heutigen Tages den Streik beizulegen. Es handelt sich um die gesamten städtischen Arbeiter vom Hochbau, Tiefbau, Fuhrpark, Gas-, Elektrizitäts-, Wasserwerk, der Friedhofs- und Gartenverwaltung.“

Doch die Hoffnung, den Streik nach vierundzwanzig Stunden zu beenden, erfüllte sich nicht, ganz im Gegenteil. Zwei Tage später, am Montag, den 13. Oktober 1919, meldete der Herner Anzeiger: „Zur Streiklage in den städtischen Betrieben. Erfolglose Verständigungsversuche? Entlassung der kontraktbrüchigen Arbeiter“.

Bereits am Samstagvormittag wurde eine erneute Vollversammlung der städtischen Arbeiterinnen und Arbeiter bei Kampmeier angesetzt. Im letzten Augenblick wurde der Versammlungsort gewechselt. Man wollte in der Wirtschaft Kramer tagen. Als Vertreter des Oberbürgermeisters erschien der Stadtdirektor Bacherot, um mit den Streikenden zu verhandeln.  Doch die Streikleitung erschien an diesem Morgen nicht zur Verhandlung. Die Mehrzahl der streikenden städtischen Arbeiter gehörten dem Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter an. Die Streikleitung hatte zwischenzeitlich den Gewerkschaftssekretär Heinz kontaktiert. Dieser erschien am Sonntagmorgen und verhandelte ohne Beteiligung mit den Vertretern der Streikenden mit der Herner Stadtverwaltung.

Gewerkschaftssekretär Heinz forderte an diesem Morgen die sofortige Wiedereinstellung der entlassenen Arbeiter, die in den Konflikt mit dem vorgesetzten Installationsmeister verwickelt waren. Diese Forderung wurde zu diesem Zeitpunkt vom Vertreter der Stadt abgelehnt, mit dem Hinweis auf Artikel 11 des damals gültigen Tarifvertrages. Dieser Paragraph regelte Streitigkeiten aus den Arbeitsverhältnissen, indem die Einsetzung eines Schlichtungsausschusses vorgesehen war. Damit dieser Schlichtungsausschuss in Aktion treten konnte, verlangte der Vertreter der Stadt Herne, dass der Streik der städtischen Arbeiterinnen und Arbeiter sofort abgebrochen wird.

Der § 11 lautete: „Entstehen aus diesem Tarifvertrag oder aus den in Ausführung desselben erlassenen Arbeitsordnungen, Tarifen, Bestimmungen und Vorschriften Meinungsverschiedenheiten, deren Beseitigung durch Verhandlungen nicht möglich ist, so entscheidet ein Schlichtungsausschuß…Während eines Streitverfahrens darf eine Arbeitsniederlegung nicht erfolgen.“

Der Gewerkschaftssekretär erklärte daraufhin, dass er diesen Vorschlag am Mittag gegen 12 Uhr im Kampmeierschen Saal den dort versammelten städtischen Arbeiterinnen und Arbeitern unterbreiten würde. Der vom Gewerkschaftssekretär übermittelte Vorschlag wurde von der Versammlung nicht akzeptiert und abgelehnt. Über die näheren Gründe für die ablehnende Haltung wurden in der Tagespresse keine weiteren Angaben gemacht.

Während dieser Versammlung war auch ein „hiesiger Führer der Unabhängigen“ (der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands – USPD) anwesend. Zu diesem Zeitpunkt forderten die Streikenden immer noch die Entlassung des „Gasmeisters“ Henrich. Der Vertreter der USPD erklärte, dass er nach genauer Kenntnisnahme des Sachverhalts einer Kündigung des Installationsmeisters nicht zustimmen könne. Der Vorwurf, der Vorgesetzte führe schwarze Listen, träfe nicht zu. Die Tagespresse berichtete, dass auch eine Kommission, bestehend aus einem USPD- und SPD-Vertreter, dem Direktor des Gas- und Elektrizitätswerkes und einem Mitglied der Beleuchtungsdeputation zu dem Schluss gekommen waren, dass man der Entlassung des „Gasmeisters“ nicht zustimmen konnte.

An diesem Tag, dem 13. Oktober 1919, konnten die städtischen Arbeiterinnen und Arbeiter der Tagespresse entnehmen, dass die Stadtverwaltung die Stellen in den städtischen Betrieben öffentlich neu ausgeschrieben hatte. Diese Stellenausschreibung trug mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zur Verbesserung des Verhandlungsklimas bei.

Herner Anzeiger vom 15.10.1919, Repro Norbert Kozicki

An diesem Tag versuchte das Blatt des Zentrums, der Herner Anzeiger, die Herner Einwohner bezüglich der Folgen des Streiks zu beruhigen. Für die Organisation der Straßenbeleuchtung, der Regulierungsarbeiten im Gaswerk und etwaige Eilreparaturen kamen technische Beamten als Streikbrecher zum Einsatz. Im Bereich der Garten- und Friedhofsverwaltung wurden die Folgen des Streiks sofort spürbar. Etliche Beerdigungstermine konnten von Seiten der Stadt nicht eingehalten werden. Die Angehörigen wurde aufgefordert, die Särge in den Leichenhallen kurzfristig aufzubahren. Einen Tag später veröffentlichte die Tagespresse eine Stellungnahme der Streikleitung zu der Berichterstattung. „Da keine polizeiliche Genehmigung vorlag, konnte Samstag überhaupt keine Versammlung abgehalten werden. Es ist nicht richtig, daß die Streikleitung den Verhandlungen aus dem Wege gegangen wäre. Sämtliche städtische Arbeiter sind in dem Gemeindearbeiter-Verband organisiert.

Ferner stellt der Gauleiter Heinz fest, dass dieser Streik mit dem Tarif nichts gemein hat, sondern eine örtliche Sache ist: also kommt der § 11 des Tarifvertrages nicht in Frage. Ein Verhandeln mit der Stadt war nicht mehr möglich, da man ja den Gesamtausschuß (Arbeiterausschuss-Gesamtbetriebsrat- N.K.) entlassen hatte, ohne jegliches Anhören. Ferner stellt der Gauleiter Heinz fest, daß der Vorschlag, die Regelung der Sache einer Kommission zu übertragen, von ihm ausgegangen ist, daß die Stadtverwaltung dieses aber ablehnte und nicht die Arbeiter“.

Weiterhin wurde in der Stellungnahme der Streikleitung bestritten, dass ein großer Teil der städtischen Arbeiter aus Furcht vor der Streikleitung die Arbeit nicht wieder aufnehme. Hinsichtlich der schwarzen Listen erklärte die Streikleitung, dass man eine solche tatsächlich aufgefunden hätte und dass man sie in den nächsten Tagen veröffentlichen werde. Soweit die Zuschrift der Streikleitung.

Am Nachmittag des 13. Oktobers 1919 besuchte die Streikleitung die Redaktion des „Herner Anzeigers“ und legte die oft zitierte schwarze Liste vor. Es handelte sich dabei um das Notizbuch des Installationsmeister Henrich. Die Redakteure der Zeitung bestätigten in ihrem Artikel, dass auf mehreren Seiten Aufzeichnungen des „Gasmeisters“ Henrichs über angebliche Pflichtwidrigkeiten von städtischen Arbeitern und darunter von zwei Mitgliedern des Arbeiterausschusses zu finden waren. Die Arbeiter der Streikleitung bestritten die Richtigkeit dieser protokollierten Dienstverletzungen. In diesem Zusammenhang stellt sich für den heutigen Betrachter dieses Vorgangs die Frage, warum diese Vorgänge vom Dienstvorgesetzten als Verschlusssache protokolliert wurden und in Dienstbesprechungen nicht zum Thema gemacht wurden.

Zum Abschluss ihres Besuchs in der Zeitungsredaktion informierte die Streikleitung, dass vom Antrag auf Entlassung des „Gasmeisters“ Abstand genommen wurde. Weiterhin sollte einer Neuwahl des Arbeiterausschusses zugestimmt werden, unter der Voraussetzung, dass die bisherigen Ausschussmitglieder wieder wählbar seien. Die Streikschichten müssten bezahlt werden. Das eingeleitete Strafverfahren wegen der gewaltsamen Öffnung des Schreibtisches im Büro des „Gasmeisters“ sollte zurückgenommen werden. Der Arbeiterausschuss der städtischen Betriebe erklärte sein Bedauern über diesen Vorgang. Am Vormittag diesen Tages fand eine weitere Versammlung der Streikenden statt. In dem Artikel vom 14. Oktober 1919 erwähnte die Redaktion, dass sich über 70 Bewerberinnen und Bewerber beim städtischen Arbeitsnachweis aufgrund des Aufrufs des Magistrats gemeldet hatten.

Am Nachmittag des 14. Oktober 1919 beriet der Magistrat der Stadt Herne über den Sachstand. Folgende Erklärung wurde der Öffentlichkeit präsentiert: „Nach stundenlangen Verhandlungen des Magistrats präzisierte dieser seinen Standpunkt zu den Forderungen der streikenden Arbeiter wie folgt: Die Stadtverwaltung ist bereit, den Strafantrag zurückzunehmen. Die Stadtverwaltung ist ferner bereit, die entlassenen Ausschußmitglieder wieder einzustellen, jedoch nur in ihrer Eigenschaft als Arbeiter, ohne jede andere Funktion. Streiktage werden nicht bezahlt. Schließlich soll der alte Arbeiterschuß ein Jahr auf seine Funktion verzichten.“4 Spätabends verfassten die bei Kampmeier versammelten städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Bekanntgabe des Beschlusses der Stadtverwaltung folgende Entschließung: „Die heute bei Kampmeier versammelten städtischen Arbeiter und Arbeiterinnen erklären, der Forderung der Stadtverwaltung hinsichtlich der Verzichtleistung des Arbeiterausschusses nicht nachkommen zu können. Sie müssen nach wie vor darauf bestehen, daß die entlassenen Ausschußmitglieder bei ihrer Wiedereinstellung auch ihre Funktionen als Arbeiterausschuß ausüben dürfen. Zugleich erklärt die Versammlung einstimmig, daß die alten Forderungen auf sofortige Entlassung des Meisters Henrich und Zahlung der Streiktage bestehen bleiben.“ Weiterhin wurde einstimmig beschlossen, den Streik fortzusetzen. Außerdem wollte man sich mit dem Arbeiterausschuss der Straßenbahner in Verbindung setzen, um sie zur Einleitung eines Sympathiestreiks zu bewegen.

Am gleichen Tag erhielten alle streikenden städtischen Mitarbeiter ein Rundschreiben, in dem sie aufgefordert wurden, die Arbeit sofort wieder aufzunehmen, ansonsten sei die fristlose Entlassung rechtswirksam. Die streikenden Arbeiterinnen und Arbeiter sammelten alle Rundschreiben wieder ein und brachten sie der Stadtverwaltung zurück. Einen Tag später, am 16. Oktober 1919, versuchte die Stadtverwaltung erneut, die Streikfront der Arbeiter und Arbeiterinnen zu spalten. Im Auftrag des Magistrats verfasste Stadtbaurat Knöll folgendes Rundschreiben: „Herne, den 16. Oktober 1919. Auf Grund der Verordnung des Generalkommandos vom 5. Oktober d. J., wonach arbeitsfähige Personen bei der Vermeidung von hohen Gefängnis- und Geldstrafen zur Ausführung von Notstandsarbeiten verpflichtet sind, werden sie hiermit aufgefordert, sich spätestens Freitag, den 17. Oktober 1919 bei Beginn der Frühschicht bei ihrer bisherigen städtischen Arbeitsstelle zur Aufnahme von Notstandsarbeiten zu melden. Der Magistrat: gez. Knöll.“5

Carl Severing, 1928, Repro Norbert Kozicki

Diese Androhung basierte auf der Tatsache, dass im Ruhrgebiet seit dem 1. April 1919 der Belagerungszustand mit dem Aussetzen der demokratischen Grundrechte herrschte. Die Verhängung des Belagerungszustandes sah vor, dass u. a. vom Generalkommando in Münster, das für das Ruhrgebiet zuständig war, in Absprache mit dem sozialdemokratischen Reichs- und Staatskommissar Carl Severing bestimmte Verbote ausgesprochen werden konnten, z.B. Streikverbote, Zeitungsverbote, Versammlungsverbote etc. Auch die Ausführung von sogenannten Notstandsarbeiten auf den Bergwerken oder in den Gas- und Elektrizitätswerken gehörten dazu. Jede Zivilperson konnte unter den Bedingungen des Belagerungszustandes dazu verpflichtet werden. Die Stadtverwaltung von Herne versuchte hiermit als einer der letzten Möglichkeiten, die städtischen Arbeiter und Arbeiterinnen an die Arbeit zu bringen. Die Redaktion der Gewerkschaftszeitung berichtete, dass diese Androhung durch die Stadtverwaltung nicht die beabsichtigte Wirkung hatte.

Am 16. Oktober 1919 wurde bereits der angesprochene Reichskommissar Severing sowohl von der Stadtverwaltung als auch den Streikenden um Vermittlung gebeten. Dieser Reichs- und Staatskommissar Carl Severing hatte im Ruhrgebiet im Auftrag der Reichsregierung eine bestimmte innenpolitische Aufgabe übernommen. Im Ruhrgebiet hatten die Gewerkschaften und die MSPD im Jahr 1919 erheblich an Einfluss zugunsten der USPD und der KPD verloren. Die sich dort Anfang 1919 ausbreitende Sozialisierungsbewegung, an der alle Arbeiterparteien beteiligt waren, verfolgte das Ziel, eine Sozialisierung des Bergbaus durchzusetzen. Im Verlauf des Ausstandes bildete sich mit der Allgemeinen Bergarbeiter-Union ein syndikalistischer Verband. Als Reichs- und Staatskommissar erhielt Severing die Aufgabe, die Lage zu entspannen. Die Reichs- wie auch die preußische Regierung verband damit die Absicht, dem Befehlshaber des Generalkommandos in Münster, General Oskar von Watter, einen Politiker beizugeben, der den Einsatz von Gewalt möglichst minimieren sollte. In seinem Aufruf vom 8. April ließ Severing verlauten, er wolle als „Arbeitervertreter zu den Arbeitern reden und als Arbeiter für die Arbeiter handeln.“ Die von ihm getroffenen Entscheidungen zielten nicht in erster Linie auf gewaltsame Unterdrückung ab, sondern waren der Versuch einer Verständigung mit den streikenden Arbeitern und der Abstellung vorhandener Härten und Missstände. Gewalt solle nur dort angewandt werden, wo diese provoziert würde. Den Streik konnte er rasch unter Einsatz sowohl von Repressionen wie auch Verhandlungen beilegen. Eine Anordnung sah die Zwangsverpflichtung aller arbeitsfähigen Männer zu Notstandsarbeiten vor. Außerdem ließ er die „Rädelsführer“ des Streiks verhaften. Auf der anderen Seite erhielten Arbeitswillige Sonderrationen. In Verhandlungen wurde den Bergarbeitern die Siebenstundenschicht zugestanden, und daraufhin begann die Streikfront zusammenzubrechen. Auch als die eigentliche Aufgabe erfüllt war, blieb Severing im Amt. Er sollte zur dauerhaften Beruhigung der Lage im Revier beitragen. Er versuchte insbesondere die Versorgungslage zu verbessern. Die preußische Regierung schätzte ihn mittlerweile als Krisenmanager. Diese Aufgabe übernahm er auch in diesem Arbeitskonflikt von Herne.

Am 17. Oktober 1919 traf man sich am Sitz des Generalkommandos in Münster zum Vermittlungsgespräch. Anwesend waren für die Stadt Herne der Oberbürgermeister Dr. Sporleder und Stadtbaurat Knöll, für die Arbeiterinnen und Arbeiter der örtliche Gewerkschaftsvorsitzende Michelsen und „Kollege“ Prinack sowie als Vertreter der Stadtverordnetenversammlung die Stadtverordneten Bobau und Hilge (SPD). Die Verhandlungen ergaben aus der Sicht der Gewerkschaft folgendes Resultat:

„Die Arbeiterausschußmitglieder als auch der Filialvorsitzende werden wieder eingestellt und zwar mit vollen Rechten. Die Arbeiterschaft verzichtet dagegen auf Bezahlung der Streiktage sowie auf die Entlassung des Meisters Henrich. Maßregelungen dürfen nicht stattfinden. Der Arbeiterausschuß bedauert das gewaltsame Vorgehen auf dem Bureau des Meisters Henrich.“6

Die Informationen des Oberbürgermeisters aus den Verhandlungen mit dem Reichskommissar Severing wurden von der örtlichen Presse wie folgt wiedergegeben:

„Die Mitglieder des Arbeiter-Ausschusses sprechen über den Vorfall im Kontor des Werkmeisters Henrich ihr lebhaftes Bedauern aus und erkennen an, daß die Stadtverwaltung berechtigt war, auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ihre sofortige Entlassung zu verfügen. Sie versprechen, in Übereinstimmung mit der Arbeiterschaft der städtischen Betriebe, daß bei späteren Differenzfällen unter Vermeidung jeder Gewaltakte der gesetzliche Weg eingehalten wird. Der Magistrat der Stadt Herne ist nach dieser Erklärung bei vollster Wahrung des Rechtsstandpunktes bereit, die entlassenen Arbeiterausschuß-Mitglieder wieder einzustellen und keine Einwendungen dagegen zu erheben, daß sie sie auf ihrem Posten als Arbeiterausschuß-Mitglieder verbleiben. Die weitere Voraussetzung für diese Bereitwilligkeit ist der Verzicht auf alle Forderungen, die von Seiten der Arbeiter gestellt werden.“7

In der am Samstag angesetzten Stadtverordnetenversammlung (18.10.1919) wurden von Seiten des Oberbürgermeisters weitere Detailinformationen bekanntgegeben. Z. B. hatte der Reichskommissar der Stadtverwaltung empfohlen, die vier entlassenen Ausschuß-Mitglieder wieder einzustellen, auch in ihrer Funktion im Ausschuß, um ihnen keine Gelegenheit zu geben, sich als Märtyrer hinzustellen. „Der Oberbürgermeister gibt dann der Hoffnung Ausdruck, daß durch dieses sehr weit gehende Entgegenkommen der Stadt nun wieder Ruhe und Frieden zwischen dieser und der städtischen Arbeiterschaft einkehren möge. Vor allem werde die letztere aus den Vorkommnissen wohl auch die Lehre ziehen, nicht wieder einen Streik so ohne jeden stichhaltigen Grund vom Zaune zu brechen.“

Während der Debatte in der Stadtverordnetenversammlung kam es zwischen dem Oberbürgermeister Dr. Sporleder und dem sozialdemokratischen Stadtverordneten Hilge zu einem „Zusammenstoß“, so die Formulierung der Presse. Hilge warf dem Magistrat u. a. vor, dass er es an der notwendigen Einsicht in eine Lösung des Konfliktes fehlte. Bereits am Dienstag war eine Lösung in greifbarer Sicht gewesen. Den Termin beim Reichskommissar hätte man drei Tage später nicht wahrnehmen müssen. Der Oberbürgermeister verwahrte sich gegen diesen Vorwurf und betonte, dass in dem Vermittlungsgespräch in Münster der Rechtsstandpunkt der Stadtverwaltung bestätigt wurde. Das vorgelegte Notizbuch von Henrich wurde von Severing ebenfalls nicht als schwarze Liste betrachtet. Der sozialdemokratische Stadtverordnete Benz warf während der Aussprache an diesem Tag den bürgerlichen Stadtverordneten von der Zentrumspartei vor, sie hätten sich zu wenig um den Streik gekümmert und „die Sache so betrachtet, als ob sie die Stadtverordneten nichts anging“.

Der Stadtverordnete Kraus (Zentrumspartei) entgegnete dem Sozialdemokraten Benz, dass sich die Arbeiter an die Partei hätten wenden müssen, „der sie angehörten“. Benz erwiderte: „Es war keiner dabei, der unserer Partei angehörte“. Die Reaktion des Stadtverordneten Kraus sorgte für „lebhafte Heiterkeit des Kollegiums“: „Na, na, Herr Benz! Zu uns gehörten sie auch nicht!“

Im Rahmen der „sehr lebhaften Aussprache“ sah sich der Oberbürgermeister zu der Äußerung gezwungen, dass es „im höchsten Grade wunderlich sei, dass die ganze Sache jetzt so hingestellt werde, als wenn die Stadt bei dem Streik der schuldige Teil sei“. Abschließend drohte er mit seinem und dem Rücktritt seiner Mitarbeiter, worauf ihm alle Diskussionsteilnehmer das Vertrauen aussprachen.

Nach dem Vermittlungsgespräch und den ausgehandelten Bedingungen einer Verständigung wurde von der städtischen Arbeiterschaft die Arbeit am 19. Oktober 1919 wieder aufgenommen.

Mitglieder des Reichskabinett, dritter von rechts stehend Carl Severing, Repro Norbert Kozicki

In der abschließenden Bemerkung der Gewerkschaft der Gemeinde- und Staatsarbeiter wurde nochmals darauf hingewiesen, dass dieser Streik hätte wesentlich früher beendet werden können, wenn sich die Stadtverwaltung in die „Arbeiter hineingedacht hätte“. Die Gewerkschaft ging davon aus, dass beide Seiten aus diesem Konflikt gelernt hätten. Der betreffende Artikel über den vom Herner Anzeiger sogenannten „Generalstreik von Herne“ endete in der Gewerkschaftszeitung mit den Worten:

„Wir wollen hoffen, daß die Solidarität allezeit so bleibt, dann wird es mit unserer Sache auch in Zukunft in Herne nicht schlecht bestellt sein.“8

Norbert Kozicki

Anmerkungen

  1. Herner Anzeiger, Blatt des Zentrums ↩︎
  2. „Die Gewerkschaft“, XXIII. Jahrgang, Berlin, den 9. November 1919, Nr. 45, S. 923 ↩︎
  3. Herner Anzeiger, 11.10.1919 ↩︎
  4. Herner Anzeiger vom 15. Oktober 1919, Zweites Blatt ↩︎
  5. Zeitung „Die Gewerkschaft“, Nr. 45, 1919 ↩︎
  6. Zitiert nach der Gewerkschaftszeitung ↩︎
  7. Herner Anzeiger vom 20. Oktober 1919 ↩︎
  8. „Die Gewerkschaft“- Organ des Verbandes der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 23. Jahrg., Nr. 45, Berlin, den 9. November 1919, S. 923 ↩︎