Der Hof Schulte zu Sodingen lag in der Gemarkung Herne, Flur II, genannt Sodingen.
Im Schatzbuch der Grafschaft Mark (1486) wird in „Soyngen“ ein „Schult“, in der TürkensteuerIiste (1542) in „Herne“ der „Schulte to Soinghe“ und im Feuerstättenverzeichnis des Amtes Bochum (1664) in der „Baurschaft Herne“ ein „Schulte zu Sodingen, ein Hof, hat eine Feuerstette“ erwähnt. Dieser war „wegen der Contribution (= Steuerleistung) durch den Herrn von Strunkede bishero befreiet worden.“
Von Steinen schrieb 1757: „Gegenwärtig gehöret in das Gericht Strünckede… 6) Das Haus Sodingen, und was an der einen Seite der Schmedebecke nach
Herne hin gelegen ist.“ In einer Bekanntmachung vom 01.08.1822 teilte der Schulte zu Sodingen mit, er werde seine „Papier-Mühle bei dem Schu1ten-Gute zu Sodingen, ohnweit Herne gelegen, … freiwillig meistbietend verkaufen.“
Leopold Schütte definiert das Wort „Schulte“ wie folgt: „Das Wort ist niederdeutsch, entspricht hochdeutsch Schultheiß, Schultes, Schulz, und hat sich aus der mittelniederdeutschen Form schultete, älter schulthete, altniederdeutsch skuldhetio, entwickelt. Es bezeichnet einen Mann als denjenigen, der entweder „die Schuld (anderer) heißt“, d.h. ‚benennt‘ oder ‚befielt‘, oder aber denjenigen, dem selbst die Schuld geheißen, d.h. ‚befohlen‘ oder ‚genannt‘ wird. Diese zweite Möglichkeit beruht auf der Tatsache, daß heißen nicht nur (aktiv) befehlen‘ bedeutet, sondern auch (passiv) ‚genannt werden‘, ‚einen Namen tragen‘. Demnach wäre ein Schulte derjenige, der ‚den Schuld-Namen trägt‘, also selbst zur Leistung von Schuldpflichten verbunden ist.“1
Jürgen Hagen
Anmerkung
- Herne – von Ackerstraße bis Zur-Nieden-Straße, Stadtgeschichte im Spiegel der Straßennamen, bearbeitet von Manfred Hildebrandt, Ralf Frensel, Jeannette Bodeux, Franz Heiserholt, Veröffentlichungen des Stadtarchivs Herne, Band 1, Herne 1997, Seiten 568 und 569, Schultenstraße. ↩︎