Brücke in der Straute

Vergleich wegen der Strautbrücke

Zwischen den Gemeinden Börnig und Pöppinghausen bestand seit alters her eine Wegeverbindung, die durch den Rezess vom 30. November 1839 den Charakter eines öffentlichen Weges erhalten hatte.

Beim Bau des Dortmund-Ems-Kanals erbaute die Kanalbaubehörde im Zuge dieses Weges eine Brücke, die nach der Gemarkungslage den Namen ‚Brücke in der Straute‘ erhielt; sie lag dicht vor der Grenze nach Castrop.

Die Strautbrücke hat an der Markierung den Kanal überquert und zwar da, wo am heutigen Südufer des Kanals die ehemalige Tongrube ist (heute Fischteich), Repro und Erläuterungen Jörg Wilms

Im Jahre 1933 wurde eine Verbreiterung des Kanals auf der Strecke Herne-Datteln notwendig, um den gesteigerten Schiffsverkehr mit Kähnen größerer Tonnage bewältigen zu können. Hierzu war der Abbruch mehrerer Brücken, darunter auch der Strautbrücke, erforderlich.

Die Kanalverwaltung wollte aber diese Brücke als überflüssig nicht wieder erneuern. Hierüber entspann sich zwischen der Stadt Herne und der Kanalverwaltung ein lebhafter Streit. Die Brücke diente einmal dem Fußgängerverkehr, insbesondere für Ausflügler und Wanderer in die Waldungen um Schloss Bladenhorst, außerdem spielte sie damals in den Planungen der Stadt Herne eine wichtige Rolle. Die Stadt plante, eine neue durchlaufende Nord-Süd-Verbindung, beginnend am Castroper Hellweg über GertheSodingen — Bör­nig — Pöppinghausen nach Suderwich. Die Kanal­verwaltung bestritt den öffentlichen Charakter der Brücke und damit die rechtliche Verpflichtung zum Wiederaufbau. Es entspann sich ein Streitverfahren vor dem Regierungspräsidenten in Arnsberg, das am 14. November 1934 von diesem durch einen Planfestellungsbeschluss zugunsten der Stadt Herne ent­schieden wurde.

Brücke in der Straute, im Vordergrund Zeche Friedrich der Große 3/4, Repro Gerd Biedermann

Hiergegen legte die Gegenseite Be­schwerde bei dem Reichswirtschaftsminister ein, gleichzeitig begannen Vergleichsverhandlungen zwi­schen den Beteiligten, wobei auch die Stadt Castrop-Rauxel auf die Seite der Stadt Herne trat: Diese endeten mit einem Vergleich vom 12. Januar 1937, wonach sich die Reichswasserstraßenverwaltung verpflichtete, falls bis zum 01. Mai 1950 als Ersatz für die Straut­brücke im Zuge der geplanten Nord-Süd-Verbindung eine neue Brücke hergestellt würde, zum Bau einer Normalbrücke der I. Klasse einen Zuschuss zu lei­sten, der nach den damaligen wirtschaftlichen Ver­hältnissen auf 235.000 Reichsmark festgesetzt wurde.

Damit war der Streit vorläufig beendet. Im Jahre 1950 stand aber der Ausbau der Nord-Süd-Verbin­dung und damit der Bau einer neuen Strautbrücke noch im weiten Felde, ja die weitere Entwicklung hatte die Stadt Herne zu der Überzeugung gebracht, dass in absehbarer Zeit dieser Straßenzug nicht ge­baut werden könne. Unter den Beteiligten fanden neue Verhandlungen statt, die schließlich damit en­deten, dass die Stadt gegen ein Entgegenkommen beim Wiederaufbau der Brücke im Zuge der Bundes­straße 51 nach Recklinghausen auf ihre Ansprüche aus dem Vergleich vom Jahre 1934 verzichtete.

Der Text wurde von Gerd Biedermann entdeckt und für das Digitale Geschichtsbuch aufbereitet.