Althoffs Hof

In der Türkensteuerliste des märkischen Amtes Bochum aus dem Jahre 1542 und im Türkensteuerregister von 1598 wird bereits der Hof „Althoff“ genannt. Der Kötter „Dierich Aldthoff, eine Feuerstätte“ mit dem Grundherrn „Herr von Strunckede“ ist laut Feuerstättenverzeichnis des Amtes Bochum von 1664 für eine Feuerstätte abgabenpflichtig.

Der Kötter Althoff in den alten Höfen ist Beteiligter an einem Prozess von 1807 bis 1811, der wegen Grenzstreitigkeiten geführt wird. Eigentümer des Hofes sind laut Testament, verhandelt „in den Altenhöfen bei Herne am 2. November 1852“, die Eheleute Landwirt Friedrich Heinrich Bönnebruch genannt Althoff und dessen Ehefrau Catharina Lisette, geborene Wiesmann.

Jürgen Hagen

Quellen:

  • Stadtarchiv Herne, Dokumentationsbibliothek, Bestand „Höfe und Kotten“
  • Herne – von Ackerstraße bis Zur-Nieden-Straße, Stadtgeschichte im Spiegel der Straßennamen, bearbeitet von Manfred Hildebrandt, Ralf Frensel, Jeannette Bodeux, Franz Heiserholt, Veröffentlichungen des Stadtarchivs Herne, Band 1, Herne 1997, Seiten 15 und 16, Althoffstraße